Quelle: „Die Tatsache der Auferstehung“ von Josh McDowell, CLV (Seiten 62-73).
Geschichte der Kreuzigung
Durch verschiedene Angaben in den Werken des Herodot und des Thukydides läßt sich nachweisen, daß die Perser, auch für den Fall, daß sie die Kreuzigung nicht selbst erfanden, diese doch zumindest in einem großzügigen Stil praktizierten. Eine der besten Quellen für die Praxis der Kreuzigung ist die Bisutun-Inschrift, in der Darius berichtet, er habe die verschiedenen Rebellenführer, die er besiegt hatte, kreuzigen lassen. Ein möglicher Grund für die wachsende Popularität der Todesstrafe durch Kreuzigung ist darin zu sehen, daß die Perser den Erdboden ihrem Gott Ahura Masdah geweiht hatten. Diese Art der Hinrichtung verunreinigte die Erde nicht, da der Leichnam sie nicht berührte. Alexander der Große führte die Kreuzigung im Mittelmeerraum, hauptsächlich in Ägypten und Karthago ein. Allem Anschein nach übernahmen die Römer die Praxis von den Karthagern.
Ein grausamer Tod
Der Tod durch Kreuzigung zählte zu einer der schmachvollsten und grausamsten Foltermethoden der Welt. Cicero nannte sie „die grausamste und scheußlichste aller Foltern“.106 Will Durant schrieb, daß „selbst die Römer die Opfer bemitleideten“.107
Flavius Josephus, der jüdische Historiker, der ein Berater des Titus während der Belagerung Jerusalems war, hatte selbst viele Kreuzigungen beobachtet und nannte sie „die erbärmlichste Todesart“.108 Josephus berichtet, daß die Drohung der Römer, einen jüdischen Gefangenen zu kreuzigen, dazu führte, daß sich die gesamte Garnison von Machaerus ergab, um so freies Geleit zu erhalten. Die Kreuzigung war so grausam und erniedrigend, daß die Römer gewöhnlich ihre eigenen Landsleute davon ausschlossen und sie nur an Sklaven anwandten, um Aufständen entgegenzuwirken, oder an denjenigen, die sich gegen die römische Herrschaft erhoben. Sie wurde hauptsächlich in politischen Fällen verhängt.
Die Anklage gegen Christus unterstreicht diese Anwendung der Kreuzigung: „Sie fingen aber an, ihn zu verklagen, und sagten: Diesen haben wir befunden als einen, der unsere Nation verführt und wehrt, dem Kaiser Steuer zu geben, indem er sagt, daß er selbst Christus, ein König, sei.“109
Seine Anhänger waren sich der Tatsache bewußt, daß Tiberius zehn Jahre früher erklärt hatte, ein Richter könne jemanden, der gegen Rom rebelliert hatte, sofort hinrichten lassen.
Die Kreuzigung war im jüdischen Kriminalgesetz weitgehend unbekannt. Die Juden kannten die Hinrichtung durch Steinigung, Verbrennen, Enthaupten und Strangulation. Das Hängen wurde später erlaubt.110 In dem Fall, in dem das jüdische Kriminalgesetz „Aufhängen an einen Galgen“ vorschrieb, handelte es sich nicht um eine Todesstrafe, sondern eher um eine erniedrigende Strafe für Götzenanbeter und Gotteslästerer, die bereits zu Tode gesteinigt worden waren.
Das Hängen deutet nach dem Willen des Gesetzes111 an, daß der Angeklagte bei Gott verflucht war.
Der Brauch der Geißelung
Nachdem das Urteil der Kreuzigung vom Gericht verkündet worden war, war es üblich, den Angeklagten an einen Pfahl im Gerichtshof zu binden. Der Kriminelle wurde entkleidet und dann von den Folterern oder Auspeitschern heftig gegeißelt.
Die Peitsche, Flagrum genannt, hatte einen festen Griff, an dem Lederriemen von unterschiedlicher Länge Detaillierter Bericht der Kreuzigung II weiterlesen