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Wen soll ich heiraten?

Die Ausgangsfrage ist: “Wen soll oder darf ich aus christlicher Perspektive heiraten?”

Kurzantwort: Die Wahl des Ehepartners ist eine sehr wichtige. Die Ehefähigkeit vorausgesetzt, besteht mit unten erwähnten Ausnahmen eine grundsätzliche Freiheit in der Wahl des Ehepartners.

Ausführung:
1. Die Wahl des Ehepartners muss sehr gut überlegt sein, weil ein solcher Bund unauflöslich und damit lebenslänglich ist (Mt 19,10).1

2. Grundsätzlich sollte jeder Mensch die Wahl haben, ob er heiraten will und wen.
2.1 Eine Kinderheirat oder Zwangsheirat entspricht nicht Gottes Willen und ist gegen das Gesetz.
2 Es muss eine geistige Reife gegeben sein (als Beispiel 1Mos 24,57-58).3
2.2 Gott lässt den Menschen grundsätzlich die Wahl, ob sie heiraten oder (für ihn) ledig bleiben UND wen sie heiraten. Mit wenigen Ausnahmen zeigt Gott uns nicht „den richtigen Ehepartner“, sondern gibt uns Freiheit innerhalb bestimmter Grenzen.

3. Die Heirat eines Blutsverwandten ersten Grades wird in der Bibel als Inzest ausgeschlossen (3Mos 18,6-18).4 Durch den Ehebund wird eine neue Blutsverwandtschaft hergestellt.

4. Ein Gläubiger und ein Ungläubiger bzw. Angehöriger einer anderen Religion sollten nicht heiraten (1Kor 7,39; 2Kor 6,14-15).5 Sogar vor der Beziehung und Hochzeit von Gläubigen unterschiedlicher Gemeinderichtungen kann gewarnt werden. Es ist mit großen unterschiedlichen Glaubensüberzeugungen schwierig bis unmöglich das Leben in wahrer Einheit & Liebe zu leben.

5. Allgemein sollte man keine Geschiedene bzw. keinen Geschiedenen heiraten, weil man dadurch selbst zum Ehebrecher wird (Mt 5,32; Lk 16,18).6

 

Ich würde mich über Korrektur, Ergänzung oder ehrliche Fragen freuen.

Hier geht es zum vorherigen Abschnitt: Wann ist die Ehe (aus christlicher Sicht) geschlossen?

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Fußnoten:
  1. Mt 19,10 Da sprachen seine Jünger zu ihm: Steht die Sache eines Mannes mit seiner Frau so, dann ist’s nicht gut zu heiraten. []
  2. Seit dem Jahr 2005 definiert § 240 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1,2. Alt. StGB den Zwang zur Eheschließung als „besonders schweren Fall“ von Nötigung und sieht dafür eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor. Dies liegt nach § 240 „in der Regel vor, wenn der Täter eine andere Person … zur Eingehung der Ehe nötigt.“ []
  3. 1Mose 24,57-58 Da sprachen sie: Wir wollen das Mädchen rufen und fragen, was sie dazu sagt.  58 Und sie riefen Rebekka und sprachen zu ihr: Willst du mit diesem Manne ziehen? Sie antwortete: Ja, ich will es. []
  4. 3Mos 18,6-18 Keiner unter euch soll sich irgendwelchen Blutsverwandten nahen, um mit ihnen geschlechtlichen Umgang zu haben; ich bin der HERR. 7 Du sollst mit deinem Vater und deiner leiblichen Mutter nicht Umgang haben. Es ist deine Mutter, darum sollst du nicht mit ihr Umgang haben. 8 Du sollst mit der Frau deines Vaters nicht Umgang haben; denn damit schändest du deinen Vater. 9 Du sollst mit deiner Schwester, die deines Vaters oder deiner Mutter Tochter ist, sie sei in oder außer der Ehe geboren, nicht Umgang haben. 10 Du sollst mit der Tochter deines Sohnes oder deiner Tochter nicht Umgang haben, damit schändest du dich selbst. 11 Du sollst mit der Tochter der Frau deines Vaters, die deinem Vater geboren ist und deine Schwester ist, nicht Umgang haben. 12 Du sollst mit der Schwester deines Vaters nicht Umgang haben; denn sie ist deines Vaters Blutsverwandte. 13 Du sollst mit der Schwester deiner Mutter nicht Umgang haben; denn sie ist deiner Mutter Blutsverwandte. 14 Du sollst den Bruder deines Vaters nicht damit schänden, daß du seine Frau nimmst; denn sie ist deine Verwandte. 15 Du sollst mit deiner Schwiegertochter nicht Umgang haben, denn sie ist deines Sohnes Frau; darum sollst du nicht mit ihr Umgang haben. 16 Du sollst mit der Frau deines Bruders nicht Umgang haben; denn damit schändest du deinen Bruder. 17 Du sollst nicht mit einer Frau und mit ihrer Tochter Umgang haben, noch mit ihres Sohnes Tochter oder ihrer Tochter Tochter; denn sie sind ihre Blutsverwandten, und es ist eine Schandtat. 18 Du sollst die Schwester deiner Frau nicht zur Nebenfrau nehmen und mit ihr Umgang haben, solange deine Frau noch lebt. []
  5. 1Kor 7,39 Eine Frau ist gebunden, solange ihr Mann lebt; wenn aber der Mann entschläft, ist sie frei, zu heiraten, wen sie will; nur daß es in dem Herrn geschehe! 2Kor 6,14-15 14 Zieht nicht am fremden Joch mit den Ungläubigen. Denn was hat  Gerechtigkeit zu schaffen mit der Ungerechtigkeit? Was hat das Licht für Gemeinschaft mit der Finsternis? 15 Wie stimmt Christus überein mit Beliar? Oder was für ein Teil hat der Gläubige mit dem Ungläubigen? Vgl. 1Mos 34,14; 2Mos 34,15-16; 5Mos 7,3-4; Esr 10 und Neh 13,25-27. []
  6. Mt 5,32 Ich aber sage euch: Wer sich von seiner Frau scheidet, es sei denn wegen Ehebruchs, der macht, daß sie die Ehe bricht; und wer eine Geschiedene heiratet, der bricht die Ehe. Lk 16,18 Wer sich scheidet von seiner Frau und heiratet eine andere, der bricht die Ehe; und wer die von ihrem Mann Geschiedene heiratet, der bricht auch die Ehe. []
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Wann ist die Ehe (aus christlicher Sicht) geschlossen?

Die Ausgangsfrage ist: “Wann ist eine Ehe (aus christlicher Sicht) geschlossen?” 

Manche Christen haben merkwürdige Vorstellungen vom Eheschluss. Sie meinen die Ehe sei erst geschlossen, wenn…

  • man kirchlich getraut ist.
  • man verlobt ist.
  • man Sex miteinander hatte.

Doch wann ist man vor Gott verheiratet?

Kurzantwort: Die Ehe wird in Deutschland öffentlich-rechtlich in Form einer Trauung durch das Standesamt vollzogen. Zudem kann sich ein Paar kirchlich vor Gott und Zeugen unter den Segen Gottes stellen.

Ausführung:
1. Eine Ehe wird in unterschiedlichen Ländern unterschiedlich geschlossen. Gott hat uns diesbezüglich keine Vorgaben gemacht. Entscheidend ist die Willensbekundung zur gemeinsamen Ehe vor Zeugen. In Deutschland gilt man als verheiratet, wenn man sich im Standesamt vor Zeugen einschreibt.

2. Die durch das Standesamt vollzogene Ehe ist vor Gott und Menschen gültig. Gott erkennt soziale Ordnungen an und will, dass auch wir uns menschlichen Ordnungen fügen (1Petr 2,13-14) – in unserem Fall den deutschen Gesetzen.1

3. Die kirchliche Trauung ist die Bestätigung des rechtlich geschlossenen Ehestandes im gegenseitigen Versprechen der Treue vor Gott mit anschließender Segnung der Ehe.

4. Seit 2009 kann man kirchlich heiraten, ohne vorher beim Standesamt die Ehe geschlossen zu haben.2 Aber die kirchliche Trauung allein enthält keinerlei öffentlich-rechtliche Verbindlichkeit oder Rechtsanspruch.3 Christen sollten, um der gesellschaftlichen Ordnung willen, doch den Weg über das Standesamt und die kirchliche Trauung gehen.4

5. Der Geschlechtsverkehr von Mann und Frau macht diese ebensowenig zu Ehemann und Ehefrau, wie die Einnahme des Abendmahls jemanden zu einem Christen macht. Die Sexualität gehört in die Ehe (1Kor 7). Sie ersetzt aber keine Hochzeit/Trauung. Bei vorehelichem Sex sollte geheiratet werden – aber beide Dinge werden unterschieden (2Mos 22,15).

6. Die Verlobung ist eine verbindliche Übereinkunft zwischen zwei Personen, dass sie heiraten wollen. Trotz der hohen Bedeutung der Verlobung in manchen Kulturen (z.B. im Judentum), wurde sie nicht der Hochzeit gleichgestellt. Das Vorhaben des verlobten Josefs, die schwangere Maria zu verlassen (Mt 1,19), zeigt, dass eine Verlobung nicht die Rechte der Ehe beinhaltete (miteinander schlafen) und auch aufgelöst werden konnte.

Ich würde mich über Korrektur, Ergänzung oder ehrliche Fragen freuen.

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Fußnoten:
  1. 1Petr 2,13-14 Seid untertan aller menschlichen Ordnung um des Herrn willen, es sei dem König als dem Obersten  14 oder den Statthaltern als denen, die von ihm gesandt sind zur Bestrafung der Übeltäter und zum Lob derer, die Gutes tun. []
  2. Im Personenstandsgesetz (PStG) §67a war es bis Ende 2008 verboten ohne standesamtliche Trauung kirchlich zu heiraten. Seit dem 1. Januar 2009 ist dieses Verbot aufgehoben. []
  3. Laut § 1310 BGB ist dieser nur in einer standesamtlichen Eheschließung begründet. Aus der der Sicht des staatlichen Rechtes werden nur kirchlich getraute Eheleute als eine nichteheliche Partnerschaft gesehen. Das staatliche Eherecht ist darauf nicht anwendbar. []
  4. Ausnahmen könnte man z.B. bei einem Witwer und einer Witwe machen, die dadurch ihre finanzielle Versorgung verlieren könnten. []
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