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Wann ist die Ehe (aus christlicher Sicht) geschlossen?

Die Ausgangsfrage ist: “Wann ist eine Ehe (aus christlicher Sicht) geschlossen?” 

Manche Christen haben merkwürdige Vorstellungen vom Eheschluss. Sie meinen die Ehe sei erst geschlossen, wenn…

  • man kirchlich getraut ist.
  • man verlobt ist.
  • man Sex miteinander hatte.

Doch wann ist man vor Gott verheiratet?

Kurzantwort: Die Ehe wird in Deutschland öffentlich-rechtlich in Form einer Trauung durch das Standesamt vollzogen. Zudem kann sich ein Paar kirchlich vor Gott und Zeugen unter den Segen Gottes stellen.

Ausführung:
1. Eine Ehe wird in unterschiedlichen Ländern unterschiedlich geschlossen. Gott hat uns diesbezüglich keine Vorgaben gemacht. Entscheidend ist die Willensbekundung zur gemeinsamen Ehe vor Zeugen. In Deutschland gilt man als verheiratet, wenn man sich im Standesamt vor Zeugen einschreibt.

2. Die durch das Standesamt vollzogene Ehe ist vor Gott und Menschen gültig. Gott erkennt soziale Ordnungen an und will, dass auch wir uns menschlichen Ordnungen fügen (1Petr 2,13-14) – in unserem Fall den deutschen Gesetzen.1

3. Die kirchliche Trauung ist die Bestätigung des rechtlich geschlossenen Ehestandes im gegenseitigen Versprechen der Treue vor Gott mit anschließender Segnung der Ehe.

4. Seit 2009 kann man kirchlich heiraten, ohne vorher beim Standesamt die Ehe geschlossen zu haben.2 Aber die kirchliche Trauung allein enthält keinerlei öffentlich-rechtliche Verbindlichkeit oder Rechtsanspruch.3 Christen sollten, um der gesellschaftlichen Ordnung willen, doch den Weg über das Standesamt und die kirchliche Trauung gehen.4

5. Der Geschlechtsverkehr von Mann und Frau macht diese ebensowenig zu Ehemann und Ehefrau, wie die Einnahme des Abendmahls jemanden zu einem Christen macht. Die Sexualität gehört in die Ehe (1Kor 7). Sie ersetzt aber keine Hochzeit/Trauung. Bei vorehelichem Sex sollte geheiratet werden – aber beide Dinge werden unterschieden (2Mos 22,15).

6. Die Verlobung ist eine verbindliche Übereinkunft zwischen zwei Personen, dass sie heiraten wollen. Trotz der hohen Bedeutung der Verlobung in manchen Kulturen (z.B. im Judentum), wurde sie nicht der Hochzeit gleichgestellt. Das Vorhaben des verlobten Josefs, die schwangere Maria zu verlassen (Mt 1,19), zeigt, dass eine Verlobung nicht die Rechte der Ehe beinhaltete (miteinander schlafen) und auch aufgelöst werden konnte.

Ich würde mich über Korrektur, Ergänzung oder ehrliche Fragen freuen.

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Fußnoten:
  1. 1Petr 2,13-14 Seid untertan aller menschlichen Ordnung um des Herrn willen, es sei dem König als dem Obersten  14 oder den Statthaltern als denen, die von ihm gesandt sind zur Bestrafung der Übeltäter und zum Lob derer, die Gutes tun. []
  2. Im Personenstandsgesetz (PStG) §67a war es bis Ende 2008 verboten ohne standesamtliche Trauung kirchlich zu heiraten. Seit dem 1. Januar 2009 ist dieses Verbot aufgehoben. []
  3. Laut § 1310 BGB ist dieser nur in einer standesamtlichen Eheschließung begründet. Aus der der Sicht des staatlichen Rechtes werden nur kirchlich getraute Eheleute als eine nichteheliche Partnerschaft gesehen. Das staatliche Eherecht ist darauf nicht anwendbar. []
  4. Ausnahmen könnte man z.B. bei einem Witwer und einer Witwe machen, die dadurch ihre finanzielle Versorgung verlieren könnten. []
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